Whistleblowerschutzgesetz in Deutschland: Hintergrund und aktueller Stand

Dana -
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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Whistleblower spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der Gesellschaft, indem sie unethische oder illegale Aktivitäten melden. Im Jahr 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern eingeführt, die alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Whistleblowern vor Vergeltungsmaßnahmen oder Entlassung wegen ihrer Äußerungen zu erlassen. Allerdings muss jedes Land entscheiden, wie es diese Richtlinie in seine eigenen Gesetze umsetzt. In Deutschland ist das Gesetz nun als Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bekannt. Werfen wir einen Blick darauf, warum dieses Gesetz wichtig ist und was es beinhaltet.

Was ist ein Whistleblower?

Ein Whistleblower ist eine Person, die unethische oder illegale Aktivitäten innerhalb einer Organisation denjenigen meldet, die befugt sind, gegen solche Aktivitäten vorzugehen. Dazu kann die Meldung von Korruption in der Regierung, unsicheren Arbeitsbedingungen, Betrug oder finanziellen Unregelmäßigkeiten gehören. Whistleblower sind häufig Repressalien seitens ihrer Arbeitgeber ausgesetzt und können für ihre Handlungen schwerwiegende Konsequenzen erleiden, einschließlich des Verlusts ihres Arbeitsplatzes oder der Einleitung rechtlicher Schritte. Gerade wegen dieser möglichen Vergeltungsmaßnahmen sind Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern so wichtig.

Warum ist das Gesetz so wichtig?

Das HinSchG bietet Schutz für Personen, die mutmaßliches Fehlverhalten am Arbeitsplatz melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Dieses Gesetz dient auch als Abschreckung gegen unternehmerisches Fehlverhalten, indem es Unternehmen zur Rechenschaft zieht, wenn sie Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower ergreifen. Darüber hinaus fördert es die Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, indem es sicherstellt, dass Meldungen über Fehlverhalten in angemessener Weise behandelt werden. Dies schützt auch die Unternehmen vor finanziellen Schäden und Reputationsverlust.

EU-Whistleblower-Richtlinie

Die EU hat 2019 ihre Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet, um einen besseren Schutz von Hinweisgebern vor Diskriminierung und anderen Formen der Vergeltung zu gewährleisten. Die Richtlinie legt Mindeststandards für den Schutz von Whistleblowern in ganz Europa fest und verpflichtet jedes Land, wirksamen Rechtsschutz für Opfer von Repressalien aufgrund von Whistleblowing-Aktivitäten umzusetzen. Die Richtlinie ermöglicht es Whistleblowern, sich zunächst intern zu melden, bevor sie sich an externe Stellen wenden, wobei bestimmte Sicherheitsvorkehrungen für die interne Bearbeitung solcher Meldungen getroffen werden müssen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Identität von Hinweisgebern vertraulich zu behandeln, sofern dies möglich und in dem von ihnen gemeldeten Fall erforderlich ist. Des Weiten ist das Datenschutzrecht zwingend zu beachten.

Umsetzung in Deutschland

Im Dezember 2022 verabschiedete der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetzt, das die EU- Whistleblower-Richtlinie konform umsetzen sollte. Allerdings scheiterte der Entwurf Anfang 2023 im Bundesrat. Die Bundesregierung hat am 17. März 2023 eine weiteren Gesetzesentwurf eingebracht. Der Rechtsausschuss tagt dazu am 27. März 2023. Der Bundestag soll bereits am 30. März 2023 das Hinweisgeberschutz final beschließen. Es ist mit einem kurzfristigen Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen.

Schlussfolgerung

Die Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist wichtig für alle, die einen besseren Schutz für Hinweisgeber in ganz Europa und darüber hinaus anstreben - insbesondere für diejenigen, die in Deutschland in der Privatwirtschaft und bei Behörden beschäftigt sind und die aufgrund fehlender einschlägiger Schutzrechte, die andernorts bereits bestehen, möglicherweise stärker gefährdet sind als andere. Mit diesem neuen Gesetz müssen Unternehmen sowie Behörden insbesondere interne Meldestellen einrichten, um den Schutz von Whistleblowern zu gewährleisten. Andernfalls drohen Sanktionen und sogar strafrechtliche Folgen.