Detektei Lentz deckt Arbeitszeitbetrug auf

Gastbeitrag - Dienstag, 25. Oktober 2022 - 12:56 Uhr
Photo by Brad Neathery on Unsplash
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Durch die Corona-Pandemie ist die Digitalisierung sehr vorangeschritten, sodass viele Berufe im Homeoffice ausgeführt wurden. Die meisten Arbeitnehmer konnten davon profitieren. So fielen die langen Arbeitswege weg und man konnte in Abstimmung mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeiten individuell festlegen. Arbeiten von Zuhause aus, war schon immer ein Wunsch von vielen Menschen.

Unternehmer haben festgestellt, dass ihre Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden oft produktiver waren, als vor Ort im Büro. Leider war das nicht immer der Fall und so haben einige Arbeitnehmer die Gutmütigkeit ihres Arbeitgebers ausgenutzt. Statt 40 Stunden zu arbeiten, haben Arbeitnehmer nur 10 Stunden gearbeitet und waren den Rest der Zeit privat unterwegs. Solche Fälle zählen zu einem Arbeitszeitbetrug, denn ein Arbeitnehmer täuscht vorsätzlich seine Arbeitszeiten vor.

Der Arbeitgeber kann bei Unregelmäßigkeiten bei der Arbeitszeit eine Verwarnung aussprechen. Allerdings können sie den Arbeitnehmer, dann in der Regel nicht wegen desselben Vorwurfs entlassen.

Was versteht man unter Arbeitszeitbetrug?

Wenn ein Arbeitnehmer die vereinbarten Arbeitszeiten nicht einhält und großzügig Freizeit und persönliche Besorgungen in die Arbeitszeit einbaut, ohne sich mit dem Arbeitgeber abzusprechen, kann derselbe Arbeitnehmer sehr erfinderisch sein, um sein Verhalten zu verbergen.

Die Nichteinhaltung der Arbeitszeiten ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Insbesondere eine arglistige Verheimlichung willkürlichen Verhaltens ist ein einfacher Straftatbestand des Betrugs. Nach Artikel 263 des Strafgesetzbuchs ist diese Straftat immer dann begangen, wenn der Täter (in diesem Fall der Arbeitnehmer) dem Opfer (in diesem Fall dem Arbeitgeber) einen wirtschaftlichen Schaden zufügt (durch Lohnzahlung) und dadurch einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil erlangt (Lohnzahlung trotz Nichtarbeit).

Ein Arbeitszeitbetrug ist fast immer eine Straftat - daran gibt es gar nichts zu rütteln

Während Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer weiterhin Schaden anrichten, befinden sich die Arbeitgeber in dieser Hinsicht in einer Zwickmühle, da der Gesetzgeber diese Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers einschränkt. Dies macht es den Arbeitgebern nicht nur schwer, Arbeitszeitbetrug zu erkennen, sondern bedeutet auch, dass ihnen oft das einfachste Mittel zum Nachweis einer Straftat vorenthalten wird.

Detektei Lentz setzt sich für Ihre Klienten nicht nur gegen Arbeitszeitbetrug ein

Privatdetektive können behilflich sein um Arbeitszeitbetrug aufzudecken. Gerade im Bereich Heimarbeit, nutzen Arbeitsnehmer das Vertrauen des Arbeitgebers aus. Angestellte, die im Home-Office arbeiten, stehen jedoch auch vor großen Herausforderungen in Bezug auf die Arbeitszeiten. Nach deutschem Arbeitsrecht besteht keine Verpflichtung zur eindeutigen Erfassung der Arbeitszeiten, und dies gilt nur für bestimmte Abteilungen.

Das Arbeitszeitgesetz verweist nur auf die Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen, was es schwierig macht, die Richtigkeit der Aufzeichnungen zu beweisen. Zeiterfassungsgeräte mit PC-Anmeldung sind möglich, aber ansonsten ist die Arbeit im Home-Office ein Gewinn für das Unternehmen. Viele Arbeitgeber sind zufrieden, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeit erledigen. Wenn sie in kürzerer Zeit fertig werden als im Arbeitsvertrag vereinbart, kann dies schwer zu beweisen sein.

Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein leicht zugängliches und objektives System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen, und zwar nicht nur für, mobile Arbeit, sondern auch für Home-Office.

Detektei Lentz in Leipzig geht Betrügern auf die Spur

Da dem Arbeitgeber oft die Hände gebunden sind beim Nachspionieren des Arbeitnehmers, sind Detekteien wie Lentz in Leipzig genau der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht Arbeitszeitbetrug nachzuweisen oder andere Delikte aufzudecken.

Die Detektei Lentz in Leipzig setzt sich seit vielen Jahren für ihre Klienten ein. Sie ist eine der renommiertesten Detekteien in Deutschland. Mit 40 ortsansässigen Detektiven überführen sie jedes Jahr unehrliche Ehepartner und Hunderte von betrügerischen Mitarbeitern. Viele Mandanten empfehlen die Detektei Leipzig, auf Grund der langjährigen Kernkompetenzen bei der Ermittlung und Beobachtung sowie der Qualifizierung der Angestellten.

Ab wann beginnt eigentlich der Betrug?

Bei der Erfassung der Arbeitszeiten beginnt oft schon der Betrug. Zu den Betrügereien mit Stechkarten gehören das absichtliche Nichterscheinen vor oder nach den Pausen oder das Stempeln zu Beginn der Arbeitszeit, wenn noch persönliche Angelegenheiten zu erledigen sind. Dazu gehört auch, sich vor der Erledigung persönlicher Angelegenheiten abzumelden.

Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen ein Kollege anstelle des Arbeitnehmers die Anwesenheit und das Stempeln auf der Stechkarte erfasst. Es ist nicht ungewöhnlich, dass solche Unregelmäßigkeiten über einen längeren Zeitraum und in wechselnden Funktionen begangen werden. Während ein einmaliges Versäumnis beim Stempeln noch als Versehen entschuldigt werden kann, gilt dies nicht für ein mehrfaches Versäumnis beim Stempeln oder die Manipulation der Stechuhr durch Kollegen. In jedem Fall muss Vorsatz, das heißt Betrug, unterstellt werden.

Bewusste falsche Angaben bei der Arbeitszeit

Dies geht bei dem Fall der Stechuhren als Betrug hinaus. Wenn im Unternehmen eine Übersicht über die Arbeitszeiten (z. B. Stundenzettel) geführt wird, müssen alle Angaben über Beginn und Ende der Arbeitszeiten stimmen. Auch das vierteljährliche Abrunden oder Aufrunden stellt einen Betrug dar.

In der Dienstzeit am Arbeitsplatz private Telefonate führen

Dabei spielt es keine Rolle, wie lange oder warum der Anruf getätigt wird. Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle, die gerechtfertigt und auf das notwendige Minimum beschränkt sein müssen. Zum Beispiel, wenn ein Familienmitglied ins Krankenhaus eingeliefert wird und den Arbeitnehmer darüber informiert, oder wenn in der Wohnung des Arbeitnehmers ein Wasserrohrbruch auftritt.

Empfang und Verfassen von Nachrichten

Dazu gehören nicht nur E-Mails, sondern auch Kurznachrichten über Facebook, Messenger, WhatsApp und SMS. Nach dem Arbeitsgesetzbuch gelten hier Null-Toleranz-Beschränkungen.

Im Internet Surfen

Die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken umfasst das Surfen im Netz zu nicht geschäftlichen Zwecken: Einkäufe bei eBay und in Online-Shops, Lottogewinnzahlen, Google-Suchen zu privaten Themen usw. Auch hier gibt es eine Null-Toleranz-Grenze. Dieses Verbot gilt auch für die Pausenzeiten, in denen es den Arbeitnehmern untersagt ist, das Eigentum des Arbeitgebers (PCs) zu nutzen, um Tätigkeiten auszuführen.

Der Arbeitszeitbetrug muss aufgedeckt werden

Es ist wichtig, dass man den Arbeitszeitbetrug sowie andere betrügerische Tätigkeiten nachweist. Nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer. Ansonsten werden unschuldige Mitarbeiter bestraft, da diese die liegen gebliebene Arbeit miterledigen dürfen. Die Detektei Lentz in Leipzig ist ihr Profi für Ermittlungen aller Art im wirtschaftlichen sowie im privaten Bereich. Gerade wirtschaftliche Schäden können fatal für Unternehmer enden und sogar zur Insolvenz führen. Betrug sollte also dringend verhindert werden, um Unschuldige zu schützen. Die Wahrheit kommt eines Tages immer ans Licht. Es ist gut, dass Detekteien wie Lentz in Leipzig existieren, die solche Fälle an sich nehmen und aufklären.