Sächsische Initiative schlägt Versicherungspflicht gegen Elementarschäden für Koalitionsvertrag vor
Was gestern an Naturgefahren noch undenkbar war, hat die Menschen im Juli 2021 hart getroffen. Überflutungen durch Starkregen, Lawinen durch Schneemassen, Erdrutsche und tektonische Aktivitäten: Extreme Wetter- und Naturereignisse nehmen seit Jahren zu. Die Elementarschadenversicherung sichert Unheil dieser Art ab. Egal ob zur Miete oder im Eigenheim: Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher*innen ist gegen solche Schäden bisher nicht versichert. „Deshalb ist es Zeit, zum Umdenken. Eine faire und bezahlbare Lösung für alle muss her“, fordert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen des Bundes und freut sich über die Unterstützung bei der Suche nach einer rechtssicheren Lösung durch den Freistaat Sachsen.
In einer repräsentativen Umfrage, die die Verbraucherzentrale Sachsen in Auftrag gegeben hat, zeigt sich ein deutliches Meinungsbild: Die Mehrheit (59 Prozent) der 1.003 Befragten spricht sich für eine Versicherungspflicht aus und 37 Prozent dagegen. Auch die nach Risiko gestaffelte Prämie zwischen 5 und 50 Euro halten fast drei Viertel der befragten Eigentümer (73 Prozent) für angemessen. Die Forderung nach einer Versicherungspflicht gegen Naturgefahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen bereits vor 20 Jahren – nach der ersten Jahrhundertflut 2002 – aufgestellt. „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und wiederkehrender Naturkatastrophen werden die politischen Stimmen mitsamt der Argumente, die Versicherungspflicht sei nicht verfassungsgemäß, nicht notwendig, nicht gewollt und nicht bezahlbar immer leiser“, fasst Andreas Eichhorst zusammen.
Die Skeptiker sollten im Rahmen einer Aufklärungskampagne, die ihnen unter anderen die von Starkregen ausgehende, flächendeckende Gefahr erläutert, überzeugt werden. „Sie wird in Zukunft deutschlandweit zunehmen und es kann jeden treffen“, sagt Professor Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Professor Roth von der Universität Marbug sieht die Vereinbarkeit einer Versicherungspflicht mit dem Grundgesetz und Professor Wagner vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen weiß, wie ein solches Produkt mit Anreizen zur Prävention für alle bezahlbar gestaltet werden kann. Das Resümee lautet deshalb: Eine Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen ist zulässig, gewollt, machbar und bezahlbar.
„Die neue Bundesregierung wird sich deshalb hoffentlich im Koalitionsvertrag mit klaren Worten zu einer Versicherungspflicht gegen Naturgefahren bekennen“, erwartet Eichhorst. Im Hinblick auf die Justizministerkonferenz im November 2021 möchte die Verbraucherzentrale Sachsen im Bündnis mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, mit renommierten Wissenschaftlern und natürlich Betroffenen wichtige Impulse geben.