Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert sachlich und anbieterneutral
Stammtischthema, hitzige Debatten, gefährliches Halbwissen: Das neue Heizungsgesetz hat die Gemüter über einen langen Zeitraum in Wallung gehalten und viele Ängste geschürt. Jetzt, da es beschlossen ist, haben Energieberater*innen und Fachleute viel sachliche Aufklärungsarbeit zu leisten. Dabei stehen im Mittelpunkt die Fragen: Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für mich, meine Heizung und meinen Geldbeutel? Was kann ich tun? Was sollte ich lassen? Wozu bin ich gezwungen?
Den langen Gesetzestext haben die unabhängigen Energieberater*innen der Verbraucherzentrale verinnerlicht. Daher bieten sie ganz konkrete und sachliche Unterstützung, wenn es um Strom- und Heizkosten, baulichen Wärmeschutz, Probleme mit Schimmel, Fragen zur Haustechnik, Einsatz erneuerbarer Energien oder Fördermittel für energetische Sanierungen geht. Egal, ob Alt- oder Neubau, Mietwohnung oder Eigenheim, die Expert*innen wissen Rat und stehen auch im Oktober und November telefonisch und persönlich zur Verfügung.
TERMINE TELEFONISCH:
Bischofswerda und Umgebung
17.10.2023, 15:00 – 18:00 Uhr und jeden 3. Dienstag im Monat
Neustadt, Sebnitz und Umgebung
26.10.2023, 14:00 – 17:30 Uhr und jeden 4. Donnerstag im Monat
Kamenz und Umgebung
13.11.2023, 15:00 – 18:00 Uhr und jeden 2. Montag im Monat
ANMELDUNG:
Die individuelle Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die ist telefonisch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder online unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de möglich. Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar.